Rücktritt vom Darlehensvertrag

Definition

Der Rücktritt vom Darlehensvertrag ermöglicht es Darlehensnehmern oder -gebern, den Kreditvertrag unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend zu lösen. Dabei werden Vertragsleistungen zurückgewickelt und bereits erhaltene Beträge inklusive Zinsen zurückerstattet. Dieses Recht kann sich aus gesetzlichen Widerrufsbelechtigungen, vertraglich vereinbarten Rücktrittsklauseln oder besonderen Umständen ergeben.

Gesetzliches Widerrufsrecht:

  • Verbraucherdarlehen: Nach § 495 BGB hat der Darlehensnehmer ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt der Widerrufsbelehrung.
  • Fristen: Die Frist beginnt, sobald der Darlehensvertrag und die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung vollständig übergeben sind. Bei unvollständiger Belehrung kann das Widerrufsrecht auch Jahre später noch bestehen („Widerrufsjoker“).

Vertraglich vereinbarter Rücktritt

Viele Darlehensverträge enthalten aufschiebende Bedingungen (z. B. Eintragung einer Grundschuld ). Wird die Bedingung nicht fristgerecht erfüllt, kann der Darlehensnehmer oder -geber zurücktreten. Auch Behördenentscheidungen oder Genehmigungsverfahren können als Rücktrittsgrund vereinbart sein.

Unwirksame Widerrufsbelehrung

Fehlerhafte oder unvollständige Widerrufsbelehrungen führen dazu, dass die Widerrufsfrist nie zu laufen beginnt. Rechtlich geschulte Verbraucherschützer nutzen dies, um Verträge auch nach Jahren noch zu widerrufen und Vorfälligkeitsentschädigungen zurückzufordern.

Ablauf der Rückabwicklung

Ein Rücktritt von einem Darlehensvertrag beginnt mit einer schriftlichen Rücktrittserklärung, die der Darlehensnehmer an die Bank oder den jeweiligen Darlehensgeber richtet. Im Anschluss erfolgt die Rückzahlung des aufgenommenen Kreditbetrags durch den Darlehensnehmer, einschließlich der bis dahin angefallenen Zinsen. Gleichzeitig ist die Bank verpflichtet, bereits geleistete Tilgungsraten oder Sondertilgungen an den Kunden zurückzuerstatten – in vielen Fällen jedoch unter Abzug einer angemessenen Nutzungsentschädigung für den Zeitraum, in dem sie über das Kapital verfügen konnte. Sofern es vertraglich vorgesehen ist, kann die Bank zudem Schadensersatz verlangen, etwa wenn ihr durch den Rücktritt ein nachweisbarer finanzieller Schaden entstanden ist.

Für beide Seiten ergeben sich aus dem Rücktritt weitreichende Konsequenzen. Die Bank muss nicht nur kurzfristig Liquidität bereitstellen, sondern unter Umständen auch Zinsen rückerstatten. Zusätzlich trägt sie das Risiko, dass fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in der Vergangenheit die Grundlage für einen wirksamen Rücktritt liefern könnten. Auf der anderen Seite profitiert der Darlehensnehmer in einem solchen Fall häufig von gesunkenen Marktzinsen und kann sich bessere Konditionen sichern. Allerdings erfordert dieser Schritt eine gewisse finanzielle Flexibilität, da die sofortige Rückzahlung des Darlehens – oder zumindest die Anschlussfinanzierung – gewährleistet sein muss.

Fazit

Der Rücktritt vom Darlehensvertrag ist ein mächtiges Instrument, um sich von ungünstigen Kreditkonditionen zu lösen oder Formfehler auszunutzen. Voraussetzung ist jedoch eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Fristen und vertraglichen Regelungen. Wer diese Mechanismen versteht, kann erhebliche finanzielle Vorteile erlangen.

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