Risikolebensversicherung

Definition

Die Risikolebensversicherung ist eine reine Vorsorgeversicherung, die im Todesfall des Versicherten eine vertraglich festgelegte Summe an die begünstigten Personen – häufig Ehepartner oder Kinder – auszahlt. Sie dient insbesondere dazu, finanzielle Verpflichtungen wie Hypothekendarlehen oder laufende Lebenshaltungskosten abzusichern und Hinterbliebene vor einer Schuldenlast zu schützen. Anders als bei kapitalbildenden Policen erfolgt keine Bildung eines Sparguthabens; sie ist daher in der Regel kostengünstiger und reiner Schutz als Kapitalanlage .

Wesentliche Vertragsarten

  • Fallende Versicherungssumme: Die Versicherungsleistung sinkt im Laufe der Zeit analog zur Restschuld eines Darlehens. Dieser Tarif ist ideal für Immobilienfinanzierungen, weil im Todesfall genau jene Summe abgesichert ist, die zum Zeitpunkt des Ereignisses noch offensteht.
  • Konstante Versicherungssumme: Die Leistung bleibt über die gesamte Vertragsdauer gleich. Das ermöglicht flexiblere Verwendung (z. B. zusätzlich zur Absicherung von Ausbildungskosten), verursacht aber höhere Prämien, da die maximale Summe über die gesamte Laufzeit gedeckt sein muss.

Leistungen und Beitragskalkulation

Die Beitragskalkulation bei Risikolebensversicherungen hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind insbesondere das Alter und der Gesundheitszustand der versicherten Person zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Auch das Rauchverhalten spielt eine wichtige Rolle – Raucher zahlen in der Regel deutlich höhere Beiträge als Nichtraucher. Hinzu kommt das berufliche Risiko: Wer in einem gefährlichen Beruf arbeitet, muss mit entsprechenden Zuschlägen rechnen. Die Höhe der Versicherungssumme sowie die gewählte Laufzeit beeinflussen die Prämie ebenfalls maßgeblich. Die Beiträge werden üblicherweise monatlich oder jährlich gezahlt. Im Unterschied zu kapitalbildenden Lebensversicherungen sind die Prämien jedoch steuerlich nicht abzugsfähig.

Aus steuerlicher Sicht sind die ausgezahlten Leistungen in der Regel steuerfrei – gemäß §?3 Nr.?34 EStG handelt es sich nicht um einkommensteuerpflichtige Einnahmen. Viele Versicherungsverträge bieten zudem eine gewisse Flexibilität: So kann die Versicherungssumme unter bestimmten Bedingungen nachträglich angepasst werden – etwa im Zuge einer veränderten Lebenssituation. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist hierbei häufig erforderlich. Bei finanziellen Engpässen besteht zudem die Möglichkeit, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Zu beachten ist jedoch, dass in dieser Zeit der Versicherungsschutz in der Regel ruht und somit keine Leistung erbracht wird.

Wer eine Risikolebensversicherung abschließen möchte, sollte einige Auswahlkriterien besonders sorgfältig prüfen. Die Deckungshöhe sollte realistisch kalkuliert werden: Sie muss nicht nur die verbleibende Darlehensschuld, sondern auch zusätzliche Kosten – etwa für eine Beerdigung oder eine kurzfristige Notfallreserve – abdecken. Auch die Laufzeit will wohlüberlegt sein. Idealerweise reicht sie mindestens bis zur vollständigen Tilgung eines Kredits oder bis zum Eintritt in den Ruhestand. Besonders wichtig ist die wahrheitsgemäße Beantwortung der Gesundheitsfragen. Falschangaben können im Leistungsfall dazu führen, dass der Versicherer die Auszahlung verweigert. Ein umfassender Vergleich über unabhängige Plattformen hilft schließlich dabei, Unterschiede in den Versicherungsbedingungen zu erkennen – insbesondere bei Nachprüfungsfristen, Karenzzeiten oder sonstigen Einschränkungen, die im Kleingedruckten oft übersehen werden.

Fazit

Eine Risikolebensversicherung ist für Immobilienfinanzierungen oft unverzichtbar. Sie bietet Angehörigen finanzielle Sicherheit und schützt vor ungeplanten Liquiditätsengpässen. Durch die Wahl zwischen fallender und konstanter Summe sowie eine realistische Einschätzung der benötigten Deckung lässt sich die Police perfekt an individuelle Lebenssituationen anpassen.

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