Unter Rangstelle versteht man die numerische Reihenfolge der Eintragungen im Abschnitt III des Grundbuchs, in dem Grundschulden und Hypotheken vermerkt sind.
- Erste Rangstelle: Vorrangiger Anspruch; wer hier steht, wird zuerst aus dem Verwertungserlös bedient.
- Zweite und folgende Rangstellen: Treten erst in Kraft, wenn alle Ansprüche höherer Ränge vollständig erfüllt sind.
Die genaue Rangfolge ist entscheidend für Gläubiger, um das Ausfallrisiko zu minimieren, und für Kreditnehmer, da sie die Konditionen (Zinsaufschläge, Gebühren) beeinflusst.
- Antrag zur Eintragung: Der Gläubiger reicht beim Grundbuchamt eine notarielle Urkunde (z. B. Grundschuldbestellungsurkunde) ein.
- Rangnummer: Das Amt vergibt automatisch die nächsthöhere freie Rangstelle.
- Urkundenbeglaubigung: Notarielle Beurkundung sichert die Echtheit und Vollständigkeit.
Priorität und Rangfolge
- Vorrangige Befriedigung: Gläubiger der ersten Rangstelle haben bei Verwertungen (Zwangsversteigerung, Zwangshypothek) absoluten Vorrang.
- Rangrücktritt: Ein nachrangiger Gläubiger kann vertraglich auf seine Stelle verzichten oder einen Rangtausch vereinbaren, um einer anderen Forderung Vorrang zu gewähren.
- Rangvorückung: Können Gläubiger höhere Ränge erhalten, wenn Forderungen gelöscht oder durch Rangrücktritt anderer verschoben werden.
- Löschung: Komplettes Entfernen einer Grundschuld (etwa nach Tilgung) schafft Platz für neue Eintragungen.
- Neuanmeldung: Anschließende Eintragung führt zu einer automatisch niedrigeren Rangnummer.
- Rangrücktrittsurkunde: Notarielle Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner zur nachträglichen Änderung der Rangfolge, ohne Löschung der Urkunde.
- Kreditgeber: Eine vordere Rangstelle erhöht die Ausfallwahrscheinlichkeit–sie sichern sich ein geringeres Risiko und können oft günstigere Darlehenskonditionen anbieten.
- Kreditnehmer: Müssen für eine bessere Rangstellung oft mit höheren Gebühren oder strengeren Konditionen rechnen, da der Gläubiger ein höheres Maß an Sicherheit verlangt.
Die Rangstelle ist ein zentrales Element der Grundbuchsicherheit. Sie legt fest, in welcher Reihenfolge Gläubiger bei Verwertungen bedient werden und beeinflusst somit direkt das Risiko und die Kosten von Darlehen. Sorgfältige Planung und gegebenenfalls notarielle Rangänderungen helfen, Finanzierungsvorhaben flexibel und kosteneffizient zu gestalten.