Die Prolongation bezeichnet im Kreditwesen die Verlängerung einer bestehenden Zinsbindungsfrist oder eines Darlehensvertrags zu neuen Konditionen . Sie ist besonders bei Baufinanzierungen üblich, wenn nach Ablauf der anfänglichen Zinsbindungsdauer keine vollständige Rückzahlung erfolgt.
- Zinsbindungsende abwarten: Am Ende der vereinbarten Zinsbindung lässt sich der Vertrag nicht automatisch fortführen.
- Angebot der Bank: Die Bank unterbreitet dem Darlehensnehmer rechtzeitig (meist 3–6 Monate vor Ablauffrist) ein Prolongationsangebot mit aktuellen Zinskonditionen.
- Verhandlung und Annahme: Der Kreditnehmer kann den Vorschlag annehmen oder ein Gegengeschäft bei anderen Banken einholen.
- Vertragliche Fixierung: Die neuen Konditionen werden notariell oder schriftlich festgehalten.
Da die Zinsen am Kapitalmarkt schwanken, können Prolongationskonditionen höher oder niedriger als die Ursprungsvereinbarung ausfallen. In Niedrigzinsphasen profitieren Darlehensnehmer durch günstigere Zinsen; in Hochzinsphasen können höhere Zinslasten drohen.
- Vorteile: Keine Abschlusskosten wie bei einem Neubaufinanzierungsvertrag; Zeitgewinn für Marktvergleich
- Nachteile: Oft geringerer Spielraum bei Konditionen; fehlende Sondertilgungsmöglichkeiten
Statt zu prolongieren, kann eine Umschuldung bei einer günstigeren Bank erfolgen. Dabei entstehen jedoch Kosten für Anschlussfinanzierung und eventuell Vorfälligkeitsentschädigung.