Prolongation

Definition

Die Prolongation bezeichnet im Kreditwesen die Verlängerung einer bestehenden Zinsbindungsfrist oder eines Darlehensvertrags zu neuen Konditionen . Sie ist besonders bei Baufinanzierungen üblich, wenn nach Ablauf der anfänglichen Zinsbindungsdauer keine vollständige Rückzahlung erfolgt.

Ablauf einer Prolongation

  • Zinsbindungsende abwarten: Am Ende der vereinbarten Zinsbindung lässt sich der Vertrag nicht automatisch fortführen.
  • Angebot der Bank: Die Bank unterbreitet dem Darlehensnehmer rechtzeitig (meist 3–6 Monate vor Ablauffrist) ein Prolongationsangebot mit aktuellen Zinskonditionen.
  • Verhandlung und Annahme: Der Kreditnehmer kann den Vorschlag annehmen oder ein Gegengeschäft bei anderen Banken einholen.
  • Vertragliche Fixierung: Die neuen Konditionen werden notariell oder schriftlich festgehalten.

Zinsentwicklung und Konditionen

Da die Zinsen am Kapitalmarkt schwanken, können Prolongationskonditionen höher oder niedriger als die Ursprungsvereinbarung ausfallen. In Niedrigzinsphasen profitieren Darlehensnehmer durch günstigere Zinsen; in Hochzinsphasen können höhere Zinslasten drohen.

Vor- und Nachteile

  • Vorteile: Keine Abschlusskosten wie bei einem Neubaufinanzierungsvertrag; Zeitgewinn für Marktvergleich
  • Nachteile: Oft geringerer Spielraum bei Konditionen; fehlende Sondertilgungsmöglichkeiten

 

Alternative: Umschuldung

Statt zu prolongieren, kann eine Umschuldung bei einer günstigeren Bank erfolgen. Dabei entstehen jedoch Kosten für Anschlussfinanzierung und eventuell Vorfälligkeitsentschädigung.

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