Die Notarbestätigung ist eine Urkunde, mit der ein Notar die Echtheit und Wirksamkeit einer Handlung, Erklärung oder Beurkundung bescheinigt. Sie schafft Rechtssicherheit, da der Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes die Übereinstimmung von Erklärung und Dokumentation bestätigt und den Parteien wie Dritten gegenüber haftet.
Eine Notarbestätigung dient vor allem dazu, formelle Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit nachzuweisen. Sie belegt, dass
- eine Unterschrift echt ist,
- eine Abschrift mit dem Original übereinstimmt (Beglaubigung),
- ein vorgelesener Text mit dem beurkundeten Text deckungsgleich ist,
- oder dass bestimmte Voraussetzungen vor Beurkundung vorlagen (z. B. Belehrungen über Widerrufsrechte).
Damit stärkt die Notarbestätigung das Vertrauen in Dokumente und schützt vor späteren Anfechtungen.
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften: Erforderlich etwa für Vollmachten, Erbscheinsanträge oder Handelsregisteranmeldungen.
- Bestätigung von Belehrungen: Zum Beispiel über Widerrufsrechte bei Bauträgerverträgen oder Verbraucherdarlehen.
- Beurkundung von Erklärungen ohne Vertrag: Etwa Testamentseröffnungen oder Teilungserklärungen bei Wohnungseigentum.
- Zustimmungs- und Verzichtserklärungen: Wenn z. B. Miteigentümer oder Dritte ihr Einverständnis zu Verträgen erklären müssen.
Eine Notarbestätigung wird in der Regel in den Urkundstext oder als eigene Bestätigungsklausel aufgenommen. Sie enthält:
- Datum und Ort der Bestätigung.
- Angabe des Notars und dessen Amtssitz.
- Bezeichnung der zu bestätigenden Handlung (z. B. Unterschrift, Übereinstimmung).
- Erklärung des Notars, dass er die übereinstimmende Handlung oder Abschrift überprüft hat.
- Eigenhändige Unterschrift und Dienstsiegel des Notars.
Die Notarbestätigung ist kein eigenes Rechtsgeschäft, sondern stellt eine öffentliche Glaubensbestätigung dar. Sie begründet eine Vermutung der Echtheit, die nur schwer widerlegbar ist. Gerichte und Behörden erkennen notarielle Bestätigungen in der Regel ohne weitere Prüfung an.
Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Höhe variiert je nach Gegenstandswert und Umfang der Tätigkeit. Typischerweise liegen Beglaubigungsgebühren zwischen 10 € und 50 € für einfache Unterschriftsbeglaubigungen; komplexere Bestätigungen sind entsprechend teurer.
Die Notarbestätigung schafft verbindliche Nachweise über die Echtheit und die formelle Richtigkeit von Dokumenten und Erklärungen. Sie ist in vielen rechtlichen Prozessen unverzichtbar, um spätere Anfechtungen oder Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wer Rechtssicherheit sucht, sollte bei relevanten Dokumenten rechtzeitig die notarielle Bestätigung einholen.