Ein Notaranderkonto ist ein treuhänderisch verwaltetes Bankkonto, das von einem Notar im Auftrag Dritter geführt wird. Es dient insbesondere im Rahmen von Immobiliengeschäften der sicheren Abwicklung von Geldflüssen, etwa bei einem Grundstückskauf. Käufer überweisen den Kaufpreis nicht direkt an den Verkäufer, sondern zunächst auf das Notaranderkonto. Erst wenn alle vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind, zahlt der Notar das Geld an den Verkäufer aus. Das bietet beiden Seiten rechtliche und finanzielle Sicherheit.
Der Hauptzweck eines Notaranderkontos besteht darin, eine rechtssichere und neutrale Zahlungsabwicklung bei komplexen oder riskanten Transaktionen zu ermöglichen. Typische Einsatzbereiche sind:
- Immobilienkäufe, insbesondere bei noch nicht lastenfreier Übergabe
- Schenkungen mit Bedingungen
- Erbschaftsauseinandersetzungen
- Unternehmensverkäufe
Vor allem bei Immobilienverträgen wird das Konto genutzt, wenn noch Voraussetzungen offen sind, wie z.?B.:
- Löschung alter Grundschulden
- Eintragung einer neuen Grundschuld
- Lastenfreistellung des Grundstücks
- Vorlage von behördlichen Genehmigungen
Der Notar verwahrt den Kaufpreis
, bis alle Bedingungen erfüllt sind – danach erfolgt die Auszahlung an den Verkäufer.
Für Käufer:
- Schutz vor verfrühter Kaufpreiszahlung
- Sicherheit, dass Grundbuch änderungen korrekt erfolgen
- Zahlung erfolgt erst bei rechtlicher Klarheit
Für Verkäufer:
- Gewissheit, dass der Kaufpreis tatsächlich hinterlegt wurde
- Verlässliche Zahlungsabwicklung durch neutralen Dritten
- Vertragsschluss: Käufer und Verkäufer einigen sich im Kaufvertrag auf die Verwendung eines Notaranderkontos.
- Einrichtung durch den Notar: Der Notar eröffnet bei einer Bank ein separates Anderkonto.
- Kaufpreiszahlung: Der Käufer überweist den Kaufpreis auf das Notaranderkonto.
- Prüfung der Voraussetzungen: Der Notar prüft, ob alle vertraglich vereinbarten Bedingungen erfüllt sind.
- Auszahlung: Sobald alle Voraussetzungen vorliegen, zahlt der Notar den Betrag an den Verkäufer oder an andere berechtigte Stellen (z.?B. Bank zur Ablösung einer Grundschuld ).
Die Einrichtung und Verwaltung eines Notaranderkontos ist mit zusätzlichen Kosten verbunden, die sich nach dem GNotKG (Gerichtskostengesetz) richten. Die Gebühren betragen meist 0,5 bis 1?% des Kaufpreises, abhängig vom Aufwand. Diese Kosten trägt in der Regel der Käufer, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Gesetzliche Rahmenbedingungen: Ein Notar darf ein Anderkonto nur einrichten, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse vorliegt (§ 54a BeurkG). Es handelt sich also nicht um eine Standardlösung, sondern wird nur bei besonderen Anforderungen eingesetzt. Banken führen diese Konten ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Notars.
Das Notaranderkonto bietet Käufern und Verkäufern bei Immobilientransaktionen ein Höchstmaß an Sicherheit. Es stellt sicher, dass Zahlungen erst fließen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Trotz der zusätzlichen Kosten ist es in vielen Fällen eine sinnvolle und risikominimierende Lösung.