Der Nominalzins – auch Sollzins genannt – ist der Zinssatz, den ein Kreditnehmer für ein Darlehen an den Kreditgeber zahlt, ohne dass dabei Zusatzkosten oder Gebühren berücksichtigt werden. Er bildet den reinen Preis für das geliehene Geld ab und wird in der Regel pro Jahr angegeben (p.?a., „per annum“). Der Nominalzins ist damit ein zentraler Bestandteil jeder Baufinanzierung oder Immobilienfinanzierung – sagt allein jedoch noch wenig über die tatsächlichen Gesamtkosten eines Kredits aus.
Oft wird der Nominalzins mit dem Effektivzins verwechselt – doch es gibt einen wichtigen Unterschied:
- Nominalzins: Bezieht sich ausschließlich auf den Zinssatz für die Kreditsumme.
- Effektivzins : Enthält zusätzlich alle Nebenkosten (z.?B. Bearbeitungsgebühren, Tilgungsverrechnung, Zahlungstermine) und gibt damit die tatsächliche Gesamtbelastung pro Jahr an.
Beispiel: Ein Kredit mit einem Nominalzins von 2,5?% kann durch zusätzliche Kosten einen Effektivzins von 2,8?% haben. Für Kreditvergleiche ist daher immer der effektive Jahreszins entscheidend.
In der Immobilienfinanzierung ist der Nominalzins die Basis für die Zinsbelastung des Darlehens. Er beeinflusst:
- Die monatliche Kreditrate
- Die Laufzeit des Kredits
- Die gesamte Zinslast über die Jahre
Der Nominalzins wird in der Regel in Verbindung mit einer Zinsbindung vereinbart, also einer festen Laufzeit
, innerhalb derer sich der Zinssatz nicht verändert – meist 5, 10 oder 15 Jahre.
Mehrere Faktoren beeinflussen den Nominalzins eines Immobilienkredits:
- Marktzinsniveau (z.?B. Leitzins der EZB)
- Bonität des Kreditnehmers (z.?B. Schufa-Score, Einkommen)
- Eigenkapitalquote
- Darlehenshöhe und Laufzeit
- Beleihungswert der Immobilie
Je besser die Bonität und je mehr Eigenkapital eingebracht wird, desto günstiger fällt in der Regel der angebotene Nominalzins aus.
Ein niedriger Nominalzins ist zwar wünschenswert, aber nicht allein entscheidend. Kreditnehmer sollten bei Finanzierungsvergleichen nicht nur auf den Nominalzins, sondern vor allem auf den Effektivzins und die Gesamtkosten achten. Auch Sondertilgungen, Tilgungssatz und mögliche Gebühren sollten bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
Nach der Preisangabenverordnung (§ 6 PAngV) sind Banken verpflichtet, bei Kreditangeboten sowohl den Nominalzins als auch den Effektivzins anzugeben. Dadurch soll Transparenz geschaffen werden, um Kreditangebote vergleichbar zu machen.
Der Nominalzins ist der reine Zinssatz eines Darlehens ohne Nebenkosten . Er bildet die Grundlage für die Berechnung der monatlichen Zinsbelastung, reicht aber allein nicht aus, um Kredite umfassend zu vergleichen. Für eine fundierte Entscheidung ist stets der effektive Jahreszins maßgeblich.