Nebenleistungen sind zusätzliche Leistungen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses – insbesondere im Bau- und Immobilienbereich – neben der Hauptleistung erbracht werden. Sie sind nicht der eigentliche Vertragsgegenstand (z.?B. Bau eines Hauses oder Lieferung eines Materials), aber dennoch notwendig oder vereinbart, um die Hauptleistung vollständig und ordnungsgemäß zu erfüllen. In der Praxis sind Nebenleistungen häufig Bestandteil von Bauverträgen, Mietverträgen oder Kaufverträgen.
Die rechtliche Grundlage für Nebenleistungen findet sich unter anderem in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B), wo geregelt ist, dass Nebenleistungen auch ohne gesonderte Vergütung erbracht werden müssen, wenn sie zur ordnungsgemäßen Ausführung der Hauptleistung notwendig sind und üblicherweise erwartet werden können.
Typische Beispiele für Nebenleistungen im Bauwesen sind:
- Bereitstellung von Gerüsten für Malerarbeiten
- Absperrungen der Baustelle
- Baustellenreinigung
- Einrichtung und Betrieb der Baustelle
- Schutzmaßnahmen für vorhandene Bausubstanz
Im Mietrecht können Nebenleistungen beispielsweise zusätzliche Serviceangebote sein, etwa die Nutzung eines Gemeinschaftsgartens, Hausmeisterdienste oder technische Zusatzangebote wie ein Hausnotrufsystem in Seniorenwohnungen.
Die Hauptleistung ist der Kern eines Vertrags – z.?B. die Errichtung eines Gebäudes oder die Vermietung einer Wohnung. Nebenleistungen ergänzen diesen Hauptvertrag und sorgen für dessen störungsfreien Ablauf oder für zusätzlichen Nutzen. Wichtig: Ob eine Leistung als Nebenleistung oder als eigenständige Zusatzleistung zu vergüten ist, hängt vom Einzelfall und den vertraglichen Vereinbarungen ab.
Ob Nebenleistungen gesondert vergütet werden, richtet sich nach dem Vertrag und den allgemeinen Vorschriften. Im Bauwesen sind Nebenleistungen oft in den Einheitspreisen enthalten und müssen nicht gesondert vergütet werden – es sei denn, sie wurden ausdrücklich als Besondere Leistungen definiert. Diese bedürfen einer gesonderten Beauftragung und Vergütung.
In der Immobilienverwaltung oder beim Wohnungskauf können Nebenleistungen auch Zusatzkosten verursachen, etwa für Hauswartdienste, Gartenpflege oder Sondernutzungsrechte
. Diese können über die Betriebskosten oder eine gesonderte Vereinbarung abgerechnet werden.
Es ist empfehlenswert, Nebenleistungen möglichst genau im Vertrag zu definieren – besonders bei Bau- oder Sanierungsvorhaben. Unklare Abgrenzungen führen häufig zu Streitigkeiten über Vergütung, Ausführung oder Verantwortung. Auch im Mietverhältnis sollten Nebenleistungen (z.?B. Keller, Stellplatz, Serviceangebote) schriftlich fixiert sein.
Nebenleistungen sind wichtige Ergänzungen zu einem Hauptvertrag, die häufig übersehen werden. Sie können entscheidend für den reibungslosen Ablauf und die Qualität eines Projekts sein. Klare vertragliche Regelungen helfen, Missverständnisse zu vermeiden und Kosten realistisch zu kalkulieren.