Mitschuldner

Definition

Ein Mitschuldner ist eine Person, die gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Personen für eine Schuld haftet. Im Immobilien- und Finanzwesen tritt ein Mitschuldner häufig bei der Aufnahme eines Darlehens auf – etwa beim Kauf einer Immobilie durch Ehepartner oder bei gemeinsamer Baufinanzierung. Für Kreditgeber bietet der Mitschuldner eine zusätzliche Sicherheit, da er gesamtschuldnerisch haftet. Für den Mitschuldner selbst bedeutet dies eine hohe Verantwortung und mögliche finanzielle Belastung – auch dann, wenn der Hauptschuldner seinen Teil nicht leisten kann oder will.

Was bedeutet gesamtschuldnerische Haftung?

Die rechtliche Grundlage für die Rolle des Mitschuldners ist die sogenannte gesamtschuldnerische Haftung (§ 421 BGB). Sie besagt: Jeder Mitschuldner ist gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, die gesamte Schuld zu begleichen – unabhängig davon, wie die interne Verteilung der Verpflichtung aussieht. Der Gläubiger kann sich also aussuchen, von welchem Schuldner er die Rückzahlung verlangt.
Beispiel: Nehmen zwei Personen gemeinsam einen Immobilienkredit in Höhe von 300.000?Euro auf, kann die Bank im Falle eines Zahlungsausfalls die gesamte Summe von nur einer der beiden Personen fordern – unabhängig davon, wie die Beteiligung am Eigentum oder die interne Absprache aussieht.


Wer wird häufig Mitschuldner?


Die Rolle des Mitschuldners wird oft von folgenden Personen übernommen:

  • Ehe- oder Lebenspartner beim gemeinsamen Hauskauf
  • Eltern, die ihren Kindern beim Immobilienerwerb helfen
  • Geschäftspartner bei gewerblichen Immobilienkäufen
  • Familienangehörige bei gemeinsamer Kreditaufnahme


Auch wenn eine Person allein im Grundbuch steht, kann eine andere Person Mitschuldner des Kredits sein – was oft bei Alleineigentum in einer Beziehung vorkommt, wenn beide gemeinsam haften sollen.

Vorteile für Kreditgeber – Risiken für Mitschuldner

Aus Sicht der Bank oder des Kreditgebers ist ein Mitschuldner ein erheblicher Vorteil: Das Zahlungsausfallrisiko verteilt sich auf mehrere Schultern. Für den Mitschuldner dagegen birgt diese Konstellation potenzielle Risiken:

  • Volle Haftung für die gesamte Darlehenssumme
  • Negative Auswirkungen auf die eigene Bonität (da der Kredit in der eigenen Schufa-Auskunft auftaucht)
  • Rechtliche Konsequenzen bei Trennung oder Streit (z.?B. bei Scheidung oder Auflösung einer Partnerschaft)


Daher sollten Mitschuldner ihre Entscheidung gut abwägen und rechtlich absichern – etwa durch interne Vereinbarungen, Rückzahlungsabsprachen oder vertragliche Rückgriffsrechte.

Mitschuldner vs. Bürge

Oft wird die Rolle des Mitschuldners mit der des Bürgen verwechselt. Während ein Bürge nur dann haftet, wenn der Hauptschuldner zahlungsunfähig ist, haftet ein Mitschuldner sofort und in vollem Umfang mit. Die rechtliche und finanzielle Verantwortung ist für den Mitschuldner deutlich größer und unmittelbarer als für einen Bürgen.

Fazit

Ein Mitschuldner trägt die volle Verantwortung für eine gemeinsame Schuld – oft bei Immobilienfinanzierungen. Wer sich für eine solche Rolle entscheidet, sollte sich der rechtlichen Tragweite bewusst sein und sich vertraglich absichern. Ein Mitschuldverhältnis schafft Vertrauen bei Kreditgebern, bedeutet jedoch auch ein hohes Maß an Verpflichtung und finanzieller Bindung.

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