Die Maklerprovision – auch Courtage genannt – ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für die erfolgreiche Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags erhält. Sie wird in der Regel fällig, wenn durch die Tätigkeit des Maklers ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer oder Vermieter und Mieter zustande kommt. Die Höhe und Verteilung der Provision ist gesetzlich geregelt, kann aber je nach Region und Vertragsart variieren.
Die Maklerprovision wird nur dann fällig, wenn der Makler maßgeblich zum Vertragsabschluss beigetragen hat und ein entsprechender Maklervertrag – schriftlich oder mündlich – vorliegt. Im Immobilienbereich betrifft das hauptsächlich:
Kaufverträge für Wohnimmobilien
- Mietverträge für Wohnraum
- Gewerbliche Vermietung oder Verpachtung
- Grundstücksverkäufe
Die Provision ist nur dann geschuldet, wenn ein konkreter Erfolg (z.?B. Kaufvertrag) eintritt – deshalb spricht man auch von einer erfolgsabhängigen Vergütung.
Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland für Wohnimmobilien das sogenannte Bestellerprinzip bei Kaufverträgen: Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision in der Regel hälftig – sofern der Makler von beiden beauftragt wurde. Dies soll die finanzielle Belastung für Immobilienkäufer reduzieren. In der Praxis bedeutet das: Wenn der Verkäufer den Makler beauftragt, darf dieser höchstens 50?% der Provision auf den Käufer abwälzen.
Bei Mietwohnungen gilt schon seit 2015 das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt. In der Regel sind das die Vermieter – Mieter dürfen nur dann zur Kasse gebeten werden, wenn sie selbst einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragen.
Im gewerblichen Bereich sind individuelle Vereinbarungen möglich, da dort das Bestellerprinzip nicht greift.
Die Höhe der Provision ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern orientiert sich an regionalen Gepflogenheiten. Bei Immobilienverkäufen liegt die übliche Provision meist zwischen 3?% und 6?% des Kaufpreises, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer (derzeit 19?%).
Beispiele:
- In Nordrhein-Westfalen sind 3,57?% (inkl. MwSt.) pro Partei gängig.
- In Bayern oder Berlin kann die Gesamtprovision bis zu 7,14?% betragen – also 3,57?% pro Seite.
Rechtliche Grundlagen und Transparenz: Ein Maklervertrag kann formfrei abgeschlossen werden – auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten. Dennoch ist aus Beweisgründen eine schriftliche Vereinbarung empfehlenswert. Darin sollten vor allem die Höhe der Provision und die Leistungsinhalte des Maklers klar geregelt sein.
Wichtig ist auch: Der Makler muss umfassend über seine Tätigkeit und die Immobilie informieren. Nur bei nachweisbarer Vermittlungsleistung und klarer Provisionsvereinbarung ist der Anspruch rechtlich durchsetzbar.
Die Maklerprovision ist eine erfolgsabhängige Vergütung für die Vermittlung von Immobiliengeschäften. Durch gesetzliche Regelungen wie das Bestellerprinzip wurde die Transparenz und Fairness auf dem Immobilienmarkt erhöht. Käufer und Mieter sollten sich frühzeitig über die Provisionshöhe und -verteilung informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.