Eine Löschungsbewilligung ist eine formelle Erklärung des Gläubigers (meist der finanzierenden Bank), dass er mit der Löschung eines bestimmten Rechts im Grundbuch einverstanden ist. Sie wird benötigt, wenn etwa eine Grundschuld gelöscht werden soll, die zur Absicherung eines Baukredits eingetragen wurde.
Wichtig: Auch wenn ein Darlehen vollständig zurückgezahlt wurde, verschwindet die Grundschuld
nicht automatisch aus dem Grundbuch
. Die Bank bleibt rechtlich Inhaberin dieses Rechts, bis sie eine Löschungsbewilligung ausstellt und der Eigentümer diese beim Grundbuchamt einreicht.
Die häufigsten Anwendungsfälle sind:
- Nach Tilgung eines Immobiliendarlehens: Sobald das Darlehen zurückgezahlt ist, kann der Eigentümer die Grundschuld löschen lassen.
- Bei Verkauf der Immobilie: Käufer wünschen oft ein lastenfreies Grundbuch. Der Verkäufer muss daher die Löschung bestehender Grundschulden veranlassen.
- Bei Umschuldung : Wenn ein Kredit von einer anderen Bank übernommen wird, muss die alte Grundschuld häufig gelöscht und durch eine neue ersetzt werden.
Nach vollständiger Rückzahlung des Kredits stellt die Bank in der Regel auf Anfrage die Löschungsbewilligung aus. Diese muss notariell beglaubigt oder öffentlich beurkundet sein. Der Eigentümer reicht die Bewilligung beim zuständigen Grundbuchamt ein, das daraufhin das entsprechende Recht aus dem Grundbuch löscht.
Ein Notar übernimmt in vielen Fällen die komplette Abwicklung, insbesondere bei Immobilienverkäufen. Die Kosten für die Löschungsbewilligung trägt in der Regel der Eigentümer.
Die Löschung einer Grundschuld sorgt für ein „sauberes“ Grundbuch. Das ist vor allem dann wichtig, wenn die Immobilie verkauft oder mit einer neuen Grundschuld belastet werden soll. Zudem ist es im Interesse des Eigentümers, keine unnötigen Belastungen im Grundbuch stehen zu lassen – auch wenn sie wirtschaftlich keine Rolle mehr spielen.
Tipp: In manchen Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, die Grundschuld stehen zu lassen, z.?B. wenn man plant, bald wieder einen Kredit aufzunehmen. Dann kann die bestehende Grundschuld als Sicherheit wiederverwendet werden („Abtretung
statt Löschung“).
Die Löschungsbewilligung ist ein unverzichtbares Dokument, um Einträge im Grundbuch rechtlich wirksam entfernen zu lassen. Ohne sie bleibt ein bereits getilgtes Darlehen formal bestehen. Wer eine Immobilie verkaufen oder das Grundbuch bereinigen will, sollte rechtzeitig eine Löschungsbewilligung beim Gläubiger anfordern und die Löschung beim Grundbuchamt veranlassen.