Hypothek

Definition

Die Hypothek ist ein sogenanntes Grundpfandrecht , das zur Sicherung von Krediten dient – meist im Zusammenhang mit Immobilien. Sie wird als Belastung in das Grundbuch eingetragen und gewährt dem Gläubiger – in der Regel einer Bank – das Recht, die Immobilie zu verwerten (z.?B. per Zwangsversteigerung), falls der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.


Auch wenn der Begriff „Hypothek“ im alltäglichen Sprachgebrauch oft für jede Immobilienfinanzierung verwendet wird, ist die klassische Hypothek in Deutschland heute weitgehend durch die flexiblere Grundschuld ersetzt worden.

Wie funktioniert eine Hypothek?

Die Hypothek ist akzessorisch, das heißt: Sie ist immer an eine konkrete Forderung (z.?B. einen Kreditvertrag) gebunden. Sobald der Kredit getilgt ist, erlischt die Hypothek automatisch – im Gegensatz zur Grundschuld , die unabhängig von der konkreten Forderung bestehen bleibt.


Merkmale:

  • Die Hypothek sichert den Gläubiger ab.
  • Sie wird im Grundbuch (Abteilung III) eingetragen.
  • Die Höhe der Hypothek entspricht in der Regel dem Kreditbetrag zuzüglich vereinbarter Zinsen und Nebenkosten .
  • Nach vollständiger Rückzahlung erlischt die Hypothek von selbst.

Eintragung und Wirkung

Die Hypothek wird durch einen notariellen Akt begründet und im Grundbuch eingetragen. Sie verleiht dem Gläubiger das Recht, bei Zahlungsrückstand:

  • die Zwangsvollstreckung der Immobilie einzuleiten
  • sich aus dem Erlös bevorzugt zu befriedigen (Vorrang gegenüber nachrangigen Gläubigern)


Die Hypothek gewährt damit eine sehr starke Sicherheit.

Wann wird die Hypothek verwendet?

In der Praxis fast nur noch in Sonderfällen, z.?B.:

  • bei bestehenden älteren Hypotheken, die noch im Grundbuch eingetragen sind
  • bei bestimmten öffentlich-rechtlichen Förderdarlehen
  • bei notariellen Schuldanerkenntnissen mit Sicherung


Im Bankgeschäft hat die Hypothek jedoch weitgehend an Bedeutung verloren.

Arten von Hypotheken

  • Briefhypothek: Mit Hypothekenbrief – übertragbar durch Übergabe.
  • Buchhypothek: Ohne Brief – nur durch Grundbucheintrag wirksam (selten).
  • Sicherungs- oder Verkehrshypothek: Nach Zweck differenziert.

Fazit

Die Hypothek ist ein starkes Sicherungsinstrument im Grundbuchrecht, wird aber im modernen Bankwesen kaum noch eingesetzt, da die Grundschuld flexibler und administrativ einfacher zu handhaben ist. Dennoch sollten Sie den Begriff kennen – vor allem, wenn es um ältere Immobilien oder historische Eintragungen im Grundbuch geht. Eine rechtliche Prüfung durch einen Notar oder Anwalt kann hier Klarheit verschaffen.

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