Grunderwerbsteuer

Definition

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie in Deutschland anfällt. Sie gehört zu den sogenannten Verkehrssteuern und wird vom jeweiligen Bundesland erhoben. Für Käufer ist sie ein bedeutender Bestandteil der Kaufnebenkosten und sollte bei der Finanzierungsplanung unbedingt berücksichtigt werden.

Wann fällt die Grunderwerbsteuer an?

Die Steuer wird immer dann fällig, wenn ein inländisches Grundstück den Eigentümer wechselt – unabhängig davon, ob es sich um ein bebautes oder unbebautes Grundstück handelt. Auch bei Schenkungen unter bestimmten Voraussetzungen oder bei Einbringungen von Grundstücken in Unternehmen kann Grunderwerbsteuer anfallen.

Typische Fälle:

  • Kauf von Häusern, Eigentumswohnungen oder Baugrundstücken
  • Erwerb von Miteigentumsanteilen
  • Tauschgeschäfte mit Grundstücken

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer?

In der Regel wird im Kaufvertrag festgelegt, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer trägt – gesetzlich ist allerdings auch eine abweichende Regelung möglich. Das Finanzamt kann sich theoretisch auch an den Verkäufer wenden, sofern keine vertragliche Regelung getroffen wurde

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer?

Der Steuersatz variiert je nach Bundesland und liegt derzeit (Stand 2025) zwischen 3,5?% und 6,5?% des Kaufpreises.

Wann und wie wird sie bezahlt?

Nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags meldet der Notar den Kauf an das Finanzamt. Daraufhin erhalten Sie als Käufer den sogenannten Grunderwerbsteuerbescheid. Erst wenn diese Steuer vollständig bezahlt ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – diese ist Voraussetzung für die Eintragung ins Grundbuch .

Ablauf:

  1. Notar meldet den Kauf ans Finanzamt.
  2. Käufer erhält Grunderwerbsteuerbescheid.
  3. Zahlung erfolgt ans Finanzamt.
  4. Finanzamt erteilt Unbedenklichkeitsbescheinigung .
  5. Grundbucheintragung erfolgt.

Gibt es Ausnahmen und Befreiungen?

Ja. In bestimmten Fällen fällt keine Grunderwerbsteuer an, etwa:

  • bei Erbschaften und Schenkungen (unter engen Familienmitgliedern)
  • beim Eigentumswechsel innerhalb der Familie (z.?B. zwischen Ehepartnern)
  • bei Grundstücksübertragungen zwischen Gesellschaften mit bestimmten Beteiligungsquoten


Tipp: Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerberater oder Notar beraten, wenn Sie nicht sicher sind, ob eine Befreiung möglich ist.

Fazit

Die Grunderwerbsteuer ist eine Pflichtabgabe, die bei jedem Immobilienkauf in Deutschland anfällt und erheblichen Einfluss auf die Gesamtkosten hat. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie die Höhe der Steuer bei der Finanzierungsplanung unbedingt mit einkalkulieren. Die Zahlung ist Voraussetzung dafür, dass Sie als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden können.

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