Grundbuchauszug

Definition 

Ein Grundbuchauszug ist eine amtliche Abschrift der Eintragungen im Grundbuch zu einem bestimmten Grundstück oder einer Immobilie. Er gibt Auskunft über die rechtlichen Verhältnisse – insbesondere darüber, wer der Eigentümer ist, welche Lasten und Rechte auf dem Grundstück liegen und ob es mit Grundpfandrechten belastet ist. Der Grundbuchauszug ist damit ein zentrales Dokument bei jedem Immobiliengeschäft, bei Finanzierungen sowie zur Prüfung bestehender Rechte und Verpflichtungen.


Was steht im Grundbuchauszug?

Der Grundbuchauszug gibt den vollständigen Inhalt des jeweiligen Grundbuchblatts wieder und besteht aus folgenden Teilen:
Bestandsverzeichnis: Beschreibung des Grundstücks mit Angaben zu Lage, Größe, Gemarkung und Flurstück.

  1. Abteilung I – Eigentümerangaben: Wer ist aktueller Eigentümer? Wie kam das Eigentum zustande (z.?B. Kauf, Erbe)?
  2. Abteilung II – Lasten und Beschränkungen: Hier finden sich Dienstbarkeiten wie Wegerechte , Nießbrauch, Wohnrechte , Vorkaufsrechte , Erbbaurechte oder Beschränkungen durch das Betreuungsgericht.
  3. Abteilung III – Grundpfandrechte : Informationen über bestehende Hypotheken oder Grundschulden, die z.?B. zur Absicherung eines Bankdarlehens eingetragen wurden.
  4. Abteilung III – Grundpfandrechte : Informationen über bestehende Hypotheken oder Grundschulden, die z.?B. zur Absicherung eines Bankdarlehens eingetragen wurden.

Je nach Bedarf kann man einen vollständigen Grundbuchauszug oder einen unbeglaubigten Auszug beantragen – Letzterer reicht oft zur Information, während beglaubigte Auszüge z.?B. für Banken oder Notare benötigt werden.

Wer kann einen Grundbuchauszug beantragen?

Da das Grundbuch nicht öffentlich zugänglich ist, ist der Auszug nur für Personen mit berechtigtem Interesse erhältlich. Dazu zählen:

  • Eigentümer der Immobilie
  • Bevollmächtigte Dritte (z.?B. Kaufinteressenten mit Zustimmung des Eigentümers)
  • Notare, Rechtsanwälte, Gerichte
  • Banken (im Rahmen einer Finanzierungsprüfung)
  • Erben mit Nachweis

Wo und wie bekommt man den Auszug?

Ein Grundbuchauszug kann auf mehreren Wegen beantragt werden:

  • Beim zuständigen Grundbuchamt (meist beim Amtsgericht)
  • Über einen Notar (insbesondere bei Immobilienverkäufen)
  • Online über das Grundbuchportal des jeweiligen Bundeslandes (z.?B. Bayern, NRW, Hessen)
  • Die Bearbeitung dauert meist wenige Tage. Die Kosten liegen je nach Bundesland und Art des Auszugs zwischen ca. 10 und 20?Euro.

Wann braucht man einen Grundbuchauszug?

  • Vor dem Kauf einer Immobilie: Um sich über Eigentumsverhältnisse und eventuelle Belastungen zu informieren
  • Bei Finanzierungen: Banken verlangen in der Regel einen aktuellen Grundbuchauszug zur Kreditprüfung
  • Bei Erbschaften oder Schenkungen: Um Eigentumsnachweise zu führen oder rechtliche Ansprüche zu prüfen
  • Bei Grenzstreitigkeiten oder der Eintragung von Rechten Dritter

Fazit

Der Grundbuchauszug ist ein zentrales Dokument, das vollständige Transparenz über die rechtlichen Verhältnisse einer Immobilie bietet. Wenn Sie ein Grundstück kaufen, beleihen oder verkaufen möchten, ist der Auszug unverzichtbar. Er schützt vor Überraschungen – etwa durch unbekannte Grundschulden oder Rechte Dritter – und schafft eine verlässliche Grundlage für vertragliche und finanzielle Entscheidungen.

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