Erschließungskosten entstehen, wenn Grundstücke an die öffentliche Infrastruktur angebunden werden. Dazu zählen der Bau von Straßen, Wasserleitungen, Abwasserkanälen, Stromleitungen, Gasanschlüssen oder Telekommunikationsnetzen. Ohne Erschließung sind Grundstücke in der Regel weder bebaubar noch nutzbar.
- Öffentliche Erschließung: Bau von Straßen, Wegen, Beleuchtung
- Medienerschließung: Anschluss an Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation
- Folgeerschließung: Erweiterungen wie Radwege oder Grünanlagen
In der Regel werden Erschließungskosten anteilig oder vollständig auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Baugesetzbuch (BauGB).
Berechnung und Erhebung: Die Kommune erhebt Erschließungsbeiträge, sobald die Erschließungsmaßnahmen abgeschlossen sind. Der Betrag orientiert sich an der Grundstücksfläche, der Art der Nutzung und dem Umfang der Maßnahmen.
Auch bereits bebaute Grundstücke können von neuen oder verbesserten Erschließungsmaßnahmen betroffen sein (z.?B. neue Straße, Breitbandausbau). Hier können erneut Beiträge fällig werden.
Anschlusskosten sind die Gebühren für die direkte Verbindung des Hauses an Versorgungsleitungen. Erschließungskosten beziehen sich auf die Bereitstellung der Infrastruktur im allgemeinen Bereich.
Erschließungskosten sind ein oft unterschätzter Faktor bei der Grundstückserschließung. Käufer sollten frühzeitig klären, ob und in welcher Höhe noch Kosten auf sie zukommen können.