Energieausweis

Definition Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet und für Käufer, Mieter und Eigentümer Transparenz über den Energieverbrauch oder -bedarf schafft. Er ist in Deutschland bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Immobilien gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage ist die Energieeinsparverordnung (EnEV), die mittlerweile durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt wurde.

Arten von Energieausweisen

Es gibt zwei Typen:

  • Verbrauchsausweis: Basierend auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre.
  • Bedarfsausweis: Basierend auf einer technischen Analyse von Bausubstanz und Anlagentechnik unabhängig vom Nutzerverhalten.


Welcher Ausweis notwendig ist, hängt unter anderem vom Baujahr und von der Art des Gebäudes ab. Neubauten benötigen in der Regel einen Bedarfsausweis.

Inhalte des Energieausweises

  • Energiekennwerte (z.?B. kWh/m²a)
  • Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
  • Art der Heizung
  • Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen
  • Gültigkeit: 10 Jahre

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Nur qualifizierte Fachleute wie Architekten, Ingenieure oder spezialisierte Energieberater sind dazu berechtigt.

Pflicht und Sanktionen

Eigentümer sind verpflichtet, potenziellen Käufern oder Mietern den Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorzulegen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000?Euro.

Fazit

Der Energieausweis bietet eine wichtige Orientierung zur Energieeffizienz von Gebäuden und hilft, Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu schaffen. Für Eigentümer kann er zudem Ansatzpunkte für energetische Sanierungen liefern.

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