Eine Einliegerwohnung ist eine abgeschlossene Wohneinheit innerhalb eines Ein- oder Zweifamilienhauses, die über einen eigenen Zugang und eine vollständige Ausstattung (Küche, Bad) verfügt. Sie wird häufig zur Vermietung genutzt oder für Familienangehörige bereitgestellt.
Damit eine Wohnung als Einliegerwohnung anerkannt wird, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:
- Eigener abschließbarer Zugang (direkt oder über das Hauptgebäude)
- Eigene Küche und Sanitäreinrichtungen
- Wohnfläche und Ausstattung geeignet für eine eigenständige Haushaltsführung Häufig liegt die Einliegerwohnung im Souterrain, Dachgeschoss oder Anbau.
- Zusatzverdienst: Durch Vermietung können Eigentümer Mieteinnahmen erzielen.
- Steuervorteile: Werbungskosten (z.?B. Abschreibung, Finanzierungskosten) sind für den vermieteten Teil absetzbar.
- Flexibilität: Nutzung für Familienangehörige oder spätere Eigennutzung möglich.
- Wertsteigerung: Immobilien mit Einliegerwohnungen sind oft attraktiver für Käufer.
Einliegerwohnungen unterliegen mietrechtlich grundsätzlich denselben Regelungen wie andere Wohnungen. Es gelten jedoch bei der Kündigung durch den Vermieter Sonderregelungen (§ 573a BGB), die unter bestimmten Voraussetzungen eine erleichterte Kündigung ermöglichen.
Wer seine Einliegerwohnung vermietet, muss die Einnahmen versteuern. Gleichzeitig können im Gegenzug viele Kosten geltend gemacht werden. Bei Eigennutzung entfällt die Versteuerung, aber auch die Abzugsfähigkeit der Kosten.
Einliegerwohnungen bieten eine vielseitige Nutzungsmöglichkeit und wirtschaftliche Vorteile, stellen jedoch auch rechtliche und steuerliche Anforderungen an Eigentümer.