Eigennutzung

Was bedeutet Eigennutzung?

Unter Eigennutzung versteht man die Verwendung einer Immobilie durch den Eigentümer selbst, ohne sie an Dritte zu vermieten. Dies betrifft sowohl Wohnungen als auch Häuser und spielt in rechtlicher, steuerlicher und finanzieller Hinsicht eine bedeutende Rolle. Eigennutzung kann privat oder betrieblich erfolgen – etwa wenn ein Unternehmen eigene Immobilien für den Geschäftsbetrieb nutzt.

Eigennutzung und Steuern

Für selbst genutzte Immobilien gelten in Deutschland besondere steuerliche Regeln. Im Gegensatz zu vermieteten Objekten können Eigentümer bei Eigennutzung in der Regel keine Werbungskosten (z.?B. Abschreibung, Finanzierungskosten) steuerlich geltend machen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn Teile der Immobilie beruflich genutzt werden, beispielsweise ein Arbeitszimmer. Zudem fällt bei einer selbst genutzten Immobilie beim Verkauf keine Spekulationssteuer an, wenn der Eigentümer sie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorherigen Jahren selbst genutzt hat.

Eigennutzung und Immobilienfinanzierung

Bei der Baufinanzierung spielen Eigenheimzulagen, KfW -Förderprogramme und oft bessere Kreditkonditionen für Eigennutzer eine Rolle. Banken bewerten selbst genutzte Immobilien häufig als risikoärmer, da das Ausfallrisiko geringer eingeschätzt wird.


Eigennutzung und Mietrecht: Vermieter, die eine vermietete Wohnung selbst nutzen möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen Eigenbedarf anmelden. Dies erfordert eine formgerechte Kündigung und die Angabe nachvollziehbarer Gründe, warum die Wohnung benötigt wird (z.?B. für sich selbst oder nahe Angehörige).

Eigennutzung bei Immobilienbewertung

Bei der Wertermittlung kann die Eigennutzung Einfluss auf den Verkehrswert haben. Eigengenutzte Immobilien werden häufig emotional höher eingeschätzt als durch objektive Marktwerte abgebildet.

Fazit

Eigennutzung ist ein zentraler Begriff in der Immobilienwirtschaft. Sie beeinflusst steuerliche Aspekte, Finanzierungsbedingungen, rechtliche Fragen und die Nutzungsmöglichkeiten eines Objekts erheblich.

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