Unter Eigenleistungen versteht man handwerkliche Arbeiten, die Bauherren in eigener Regie erbringen: Maler?, Tapezier?, Boden? und Fliesenlegerarbeiten, Innenausbau in Trockenbauweise, Garten? und Pflasterarbeiten. Technik?intensive Gewerke (Elektrik, Heizung, Dach) sollten Fachbetrieben vorbehalten bleiben.
Kreditinstitute erkennen Eigenleistungen meist bis zu 15 % der Gesamtbaukosten an. Voraussetzung: Vorlage detaillierter Leistungs? und Materiallisten sowie realistische Zeit? und Kostenkalkulation. Reine Arbeitsstunden ohne Materialnachweis sind schwer anrechenbar.
- Bauherren?Haftpflicht deckt Schäden, die Dritte auf der Baustelle erleiden.
- Bauhelferversicherung (Berufsgenossenschaft) ist Pflicht, wenn Freunde oder Verwandte mithelfen.
- Fehlerhafte Eigenleistungen können Gewährleistungsansprüche gegenüber Generalunternehmern gefährden.
Selbstgewerkelte Arbeiten verzögern häufig den Baufortschritt, wenn berufliche Verpflichtungen dazwischenfunken. Ein sachlich kalkulierter Zeitplan mit Puffer und Teilgewerke?Vergabe an Profis verhindert Kostenexplosionen.
Bausachverständige begleiten Eigenleistungs?Phasen, um technische Standards einzuhalten. Dokumentation durch Fotos, Rechnungen und Prüfprotokolle ist essenziell für spätere Gewährleistung und Immobilienverkauf.
Eigenleistungen senken Fremdkapitalbedarf, verlangen aber realistische Selbsteinschätzung, fundierte Planung und lückenlosen Versicherungsschutz.