Als Darlehensgeber treten Geschäfts? und Direktbanken, Sparkassen, Bausparkassen, Versicherungen, Förderbanken wie die KfW sowie private Kreditgeber oder Crowdlending?Plattformen auf. Ihre primäre Funktion ist die Bereitstellung von Kapital; darüber hinaus analysieren sie Risiken, gestalten Verträge, kontrollieren die Mittelverwendung und verwalten Rückzahlung sowie Sicherheiten.
Institute, die gewerbsmäßig Kredite vergeben, benötigen eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach dem Kreditwesengesetz. Privatpersonen dürfen gelegentlich Darlehen vergeben, solange sie nicht dauerhaft bankähnlich agieren. Förderbanken handeln im öffentlichen Auftrag und bieten subventionierte Zinssätze oder Tilgungszuschüsse.
- Bonität des Kreditnehmers: Einkommen, Vermögen, SCHUFA ?Daten, DSCR.
- Objektqualität und Beleihungswert : Lage, Zustand, Drittverwendungsfähigkeit.
- Eigenkapitalquote: Je mehr Eigenmittel, desto geringer das Ausfallrisiko.
- Verwendungszweck: Selbstnutzung, Kapitalanlage , gewerbliche Entwicklung.
Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie verpflichtet Darlehensgeber zu umfassender Beratung, Angabe des effektiven Jahreszinses, Erstellung eines Europäischen Standard?Informationsblatts (ESIS) und Durchführung eines Kreditwürdigkeits?Stresstests.
- Förderdarlehen der KfW oder Landesbanken kombinieren niedrige Zinsen mit Tilgungszuschüssen und energieeffizienten Auflagen.
- Bauspardarlehen setzen ein vorher angespartes Guthaben voraus, bieten aber langfristig feste Zinsen.
- Peer?to?Peer?Kredite vermitteln Kapital zwischen Privatpersonen; Plattformen übernehmen Risikobewertung und Zahlungsabwicklung.
Die Wahl des Darlehensgebers beeinflusst Zinshöhe, Flexibilität, Tilgungsmodalitäten und Förderchancen erheblich. Ein fundierter Vergleich verschiedener Anbieter ist daher unerlässlich, um eine langfristig tragfähige Finanzierung sicherzustellen.