Beurkundung

Definition - Was ist eine Beurkundung?

Die Beurkundung nach § 311b BGB ist in Deutschland zwingend für Grundstücks? und Wohnungskaufverträge. Ein Notar liest den Vertrag vor, erläutert Inhalte, protokolliert Unterschriften und übernimmt Melde? sowie Vollzugsaufgaben wie die Auflassungsvormerkung.

Ablauf

  • Entwurf: Notar erstellt oder prüft Vertragsdokument.
  • Belehrung: Belehrung über Rechte, Pflichten, Risiken.
  • Verlesung: Vollständiges Vorlesen sichert Verständnis.
  • Unterzeichnung: Schriftform mit eigenhändiger Signatur.
  • Vollzug: Anträge an Grundbuchamt, Löschungs?/Rangänderungen, Zahlungsabwicklung über Notaranderkonto .

 

Kosten

Die Gebühren richten sich nach GNotKG und betragen etwa 1,5 % des Kaufpreises für Kaufvertrag, Grundschuld und Vollzug.

Wirkung

  • Rechtsgeschäft wird formwirksam und bindend.
  • Durch Vollzug entsteht Auflassungsvormerkung; Eigentumsübergang erfolgt erst mit Grundbucheintrag.
  • Gläubiger erhalten rangwahrende Grundschulden.

Digitalisierung

Seit 2022 erlaubt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) eine Online?Beurkundung für bestimmte GmbH?Gründungen; Immobilienkauf bleibt aus Sicherheitsgründen Präsenzvorgang.

Auslandsberührung

Bei Beteiligung ausländischer Parteien benötigt man ggf. Apostille oder Legalisation, Übersetzungen und ID?Checks nach GwG.

Praxis-Hinweise

  • Entwürfe mindestens zwei Wochen vor Termin prüfen (§ 17 BeurkG).
  • Änderungen noch im Termin möglich; jede Anpassung wird vorgelesen.
  • Sicherstellung der Finanzierungsbestätigung vor Unterzeichnung.

Fazit

Die notarielle Beurkundung schützt Verbraucher, schafft Rechtssicherheit und stellt den reibungslosen Eigentumswechsel sicher – ein unverzichtbarer Meilenstein jeder Transaktion.

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