Bereitstellungszinsen fallen an, wenn ein Bau? oder Immobilienkredit zwar zugesagt, aber noch nicht oder nur teilweise ausgezahlt wurde. Die Bank hat die Mittel refinancing?seitig reserviert und berechnet für diesen Kapitalvorhalt ab einem bestimmten Zeitpunkt (häufig nach 3–12 Monaten bereitstellungsfreie Zeit) einen prozentualen Zinssatz, meist 0,25 % p. M. auf den noch nicht abgerufenen Rest.
Kostenkompensation: Banken refinanzieren sich frühzeitig, um Zins ? und Liquiditätsrisiken abzusichern.
Lenkungsfunktion: Sie motivieren Bauherren, den Abrufplan einzuhalten und Verzögerungen zu minimieren.
Berechnungsbeispiel
Darlehen: 300 000 €, Abruf nach 9 Monaten zu 60 %. Freistellungszeit 6 Monate. Für Monat 7–9 fallen auf 120 000 € jeweils 0,25 % an → 300 €.
Gestaltungsspielräume
- Verlängerte Freistellungsfristen gegen Zinsaufschlag.
- Staffeltarife (0,15 % ab Monat 7, 0,25 % ab Monat 10).
- Teil?Baufi?Modelle mit separaten Tranchierungen.
- Bau? und Zahlungsplan realistisch mit Puffer einpreisen.
- Schnellstmöglich Eigenkapital einsetzen; Bereitstellungszinsen fallen nur auf offene Darlehensteile an.
- Bei Verzögerungen frühzeitig das Gespräch suchen; manche Banken reduzieren oder stunden Zinsen bei unverschuldeten Bauverzögerungen.
Bei vermieteten Objekten sind Bereitstellungszinsen als Werbungskosten absetzbar.
Bereitstellungszinsen sind kein versteckter Kostenpunkt, sondern spiegeln reale Refinanzierungskosten wider. Wer projektieren kann, spart bares Geld und vermeidet Überraschungen.