Bauvoranfrage

Definition

Die Bauvoranfrage ist ein informelles Verfahren vor Einreichung eines förmlichen Bauantrags, mit dem Sie frühzeitig klären, ob Ihr Bauvorhaben grundsätzlich zulässig ist. Sie dient der rechtssicheren Planung und spart unter Umständen Zeit und Kosten.

Vorteile

  • Rechtssicherheit: Sie erhalten von der Baubehörde eine formlose, jedoch verbindliche Auskunft darüber, ob Ihr Vorhaben im Geltungsbereich des gültigen Bebauungsplans oder nach § 34 (Einfügung in die Umgebungsbebauung) zulässig wäre.
  • Planungssicherheit: Architekten und Planer können auf dieser Grundlage detaillierte Entwürfe erstellen und Kostenschätzungen verfeinern.
  • Zeitersparnis: Sollten gravierende Unstimmigkeiten vorliegen, können diese früh erkannt und korrigiert werden, bevor erhebliche Planungs- und Prüfungsgebühren anfallen.

Ablauf

  • Antragstellung: Sie reichen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein. Er enthält Lageplan, Vorentwurfszeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansicht) und eine Baubeschreibung.
  • Prüfung: Die Behörde prüft das Vorhaben anhand des Bebauungs­plans, der Grundstücks­beschaffenheit (Topografie, Baulasten) und des Nachbarrechts.
  • Auskunft: Innerhalb weniger Wochen erhalten Sie eine schriftliche Stellungnahme. Diese kann positiv (grundsätzlich genehmigungsfähig), negativ (unbedingt abzuändern) oder teilbe­dingend sein.

Rechtswirkung

Die Bauvoranfrage ersetzt nicht den Bauantrag . Die erteilte Auskunft ist jedoch für die spätere Genehmigung verbindlich, sofern sich die Planungsgrundlagen nicht ändern und Sie das Vorhaben wie angezeigt umsetzen.

Kosten

Gebühren richten sich nach den örtlichen Gebührensatzungen und betragen häufig zwischen 200 € und 1.000 €, abhängig vom Umfang des Vorhabens.

Praxis-Tipp: Nutzen Sie die Bauvoranfrage besonders bei komplexen Vorhaben oder umgangsrechtlich schwierigen Nachbarsituationen. Eine klare Klärung im Vorfeld kann spätere Änderungsanträge und hohe Zusatzkosten vermeiden.

 

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