Der Bauantrag ist der formale Startschuss Ihres Bauvorhabens – ohne Genehmigung darf kein Spatenstich erfolgen.
Ein Bauantrag ist ein umfassender Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, mit dem Bauherr:innen die Erteilung einer Baugenehmigung für Neubau, Umbau oder Nutzungsänderung beantragen. Er umfasst amtliche Formulare, Bauzeichnungen (Lageplan, Grundrisse, Schnitte), Baubeschreibung, statische Berechnungen, Brandschutz? und Wärmeschutznachweise sowie Entwässerungskonzepte. Zuständig ist in der Regel das Bauamt der kreisfreien Stadt oder des Landkreises.
Der Antrag muss von einer bauvorlageberechtigten Person – etwa einem Architekten oder Bauingenieur – unterzeichnet sein. Je nach Landesbauordnung (LBO) kann das Verfahren als normales Genehmigungsverfahren, vereinfachtes Verfahren oder Genehmigungsfreistellung ablaufen. Im vereinfachten Verfahren prüft die Behörde vor allem öffentlich?rechtliche Belange wie Abstandsflächen, Ortsbild und Erschließung; die Einhaltung technischer Normen trägt der Entwurfsverfasser eigenverantwortlich.
Von wenigen Wochen bis zu sechs Monaten, abhängig von Komplexität und Behörde. Fehlende Unterlagen stoppen die Frist. Tipp: Reichen Sie vollständige Unterlagen ein und bleiben Sie telefonisch in Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeitenden. Bei Erschließung außerhalb des Bebauungsplans (Außenbereich) ist zusätzlich eine Bauvoranfrage
sinnvoll, um die Genehmigungsfähigkeit vorab zu klären.
Kosten setzen sich aus Verwaltungsgebühren (ca. 0,5 bis 1 Prozent der Baukosten) und Planungshonoraren zusammen. Wer ohne Genehmigung baut, riskiert Baustopp, Rückbauverfügung und empfindliche Geldbußen. Zudem verweigern Kreditinstitute die Auszahlung, wenn keine rechtsgültige Genehmigung vorliegt.