Die Abtretung (Zession) ist ein Rechtsgeschäft, bei dem eine Forderung oder ein Recht von einem Gläubiger (Zedent) an einen neuen Gläubiger (Zessionar) übertragen wird. In der Immobilien- und Finanzbranche kommt die Abtretung häufig bei Krediten oder Grundpfandrechten vor.
Abtretung von Hypotheken oder Grundschulden: Eine Bank kann ihre Ansprüche an eine andere Bank oder ein Finanzinstitut übertragen.
Abtretung von Versicherungsansprüchen: Beispielsweise wird die Wohngebäudeversicherung an die finanzierende Bank abgetreten, damit diese im Schadensfall vorrangig entschädigt wird.
Sicherungsabtretung: Wenn ein Darlehensnehmer Sicherheiten stellen muss, kann er Forderungen (z. B. Mieteinnahmen) an den Kreditgeber abtreten, um die Rückzahlung zu gewährleisten.
Eine Abtretung muss oft schriftlich erfolgen. In vielen Fällen wird zudem eine Mitteilung an den Schuldner nötig, damit dieser weiß, an wen er künftig zu leisten hat. Bei Grundpfandrechten (Hypotheken
, Grundschulden) erfolgt die Abtretung in der Regel durch eine Eintragung bzw. Umschreibung im Grundbuch
.
Beispiel: Ein Immobilienbesitzer hat eine Grundschuld
zugunsten Bank A eingetragen. Diese Bank A möchte das Darlehensportfolio verkaufen und tritt die Grundschuld
an Bank B ab. Für den Immobilienbesitzer ändert sich an den Konditionen
oft nichts, er muss allerdings künftige Zins
- und Tilgungszahlungen an Bank B leisten.
Die Abtretung ermöglicht eine flexible Handhabung von Forderungen und Rechten und stellt im Finanz- und Immobilienbereich ein gängiges Instrument dar. Für Darlehensnehmer und Schuldner ist es wichtig, eine Abtretung zu kennen, um zu wissen, an wen sie später zu leisten haben und welche rechtlichen Konsequenzen sich ergeben können.