Abnahme

Bedeutung der Abnahme im Bauwesen

Die Abnahme markiert im Bau- und Immobiliensektor einen entscheidenden Schritt, bei dem das fertiggestellte Bauwerk oder die abgeschlossene Sanierungsleistung offiziell vom Bauherrn bzw. Käufer in den vertraglich vereinbarten Zustand übernommen wird. Mit der Abnahme werden üblicherweise alle wesentlichen Pflichten des Auftragnehmers als erfüllt anerkannt.

Ablauf und Formalitäten

Abnahmetermin festlegen: Bauherr und Auftragnehmer bestimmen gemeinsam einen Termin für die Begehung.
Gemeinsame Prüfung: Vor Ort wird kontrolliert, ob die ausgeführten Arbeiten dem Bauvertrag entsprechen.
Abnahmeprotokoll: Alle sichtbaren Mängel, Restarbeiten oder Beanstandungen werden schriftlich festgehalten.
Termin für Mängelbeseitigung: Es wird vereinbart, bis wann vorhandene Mängel zu beheben sind.

Rechtliche Konsequenzen

Gewährleistungsfrist: Mit der Abnahme beginnt in der Regel die Gewährleistungs- oder Mängelhaftungsfrist. 

Beweislastumkehr: Vor der Abnahme liegt die Beweislast für die Mangelfreiheit beim Auftragnehmer, danach muss der Bauherr beweisen, dass ein Mangel bereits zum Abnahmezeitpunkt bestand.

Haftung und Versicherungen: Nach der Abnahme trägt meist der Bauherr die Gefahr für Schäden am Objekt. Versicherungen wie die Bauleistungsversicherung enden häufig mit der Abnahme.

Beispiel aus der Praxis

Ein Paar lässt eine Doppelhaushälfte bauen. Bei der gemeinsamen Abnahmebegehung mit dem Bauunternehmen stellen sie fest, dass im Wohnzimmer ein Fenster klemmt und die Haustür nicht richtig schließt. Diese Mängel werden im Protokoll vermerkt. Das Bauunternehmen verpflichtet sich, die Schäden innerhalb von zwei Wochen zu beheben. Zwei Wochen später erfolgt eine Nachprüfung, und erst dann gilt das Haus als vollständig abgenommen.

Fazit

Die Abnahme ist ein zentrales Ereignis im Lebenszyklus eines Bauprojekts. Um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Abnahme sorgfältig zu planen und durchzuführen. Ein detailliertes Protokoll und eine klare Dokumentation aller Mängel sind essenziell, damit die Gewährleistungsansprüche gewahrt bleiben.

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