Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das vom zuständigen Bauaufsichtsamt ausgestellt wird. Sie bestätigt, dass eine einzelne Wohnung oder Gewerbeeinheit im Sinne des Wohneigentumsgesetzes (WEG) „abgeschlossen“ ist. Das bedeutet, dass die Räumlichkeiten über einen separaten, abschließbaren Zugang verfügen und baulich komplett von anderen Einheiten getrennt sind.
Bauliche Trennung: Wände, Decken und Türen müssen so beschaffen sein, dass die Einheit vollständig von anderen Bereichen abgegrenzt ist.
Zugänglichkeit: Ein eigener Eingang, der nur zu dieser Einheit führt.
Unterlagen: Baupläne, Grundrisse und Schnitte sind beim Bauaufsichtsamt einzureichen. Häufig müssen auch Nachweise zu Schall- und Brandschutz beigefügt werden.
Einreichung der Unterlagen: Der Eigentümer oder Projektentwickler stellt dem Bauaufsichtsamt die erforderlichen Pläne und Dokumente zur Verfügung.
Prüfung durch die Behörde: Das Amt kontrolliert unter anderem, ob die Räume ausreichend voneinander abgegrenzt und die relevanten Auflagen (z. B. Brandschutz) erfüllt sind.
Ausstellung der Bescheinigung: Nach erfolgreicher Prüfung wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt und kann anschließend beim Notar sowie beim Grundbuchamt vorgelegt werden.
Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung ist es nicht möglich, eine Immobilie in rechtlich eigenständige Einheiten aufzuteilen. Das Dokument ist somit eine Grundlage für die Bildung von Eigentumswohnungen und die gesonderte Eintragung im Grundbuch . Kaufinteressenten und Banken verlangen häufig den Nachweis, um die finanzielle und rechtliche Sicherheit der einzelnen Wohneinheiten zu gewährleisten.
Ein Bauträger plant ein Mehrfamilienhaus mit zehn Wohnungen. Um diese als separate Eigentumswohnungen veräußern zu können, benötigt er für jede Wohneinheit eine eigene Abgeschlossenheitsbescheinigung. Nach Einreichung der Baupläne und einer Vor-Ort-Begehung stellt das Bauaufsichtsamt die Bescheinigungen aus. Somit kann jede Wohnung im Grundbuch als eigenständiges Sondereigentum eingetragen und anschließend verkauft werden.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein essenzielles Dokument bei der Schaffung von Wohnungseigentum. Sie schafft Rechtssicherheit und ermöglicht die eigenständige Vermarktung einzelner Wohneinheiten. Obwohl das Verfahren zur Beantragung zeit- und kostenintensiv sein kann, lohnt es sich für Eigentümer und Projektentwickler, frühzeitig alle erforderlichen Schritte einzuleiten.
Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung ist es nicht möglich, eine Immobilie in rechtlich eigenständige Einheiten aufzuteilen. Das Dokument ist somit eine Grundlage für die Bildung von Eigentumswohnungen und die gesonderte Eintragung im Grundbuch. Kaufinteressenten und Banken verlangen häufig den Nachweis, um die finanzielle und rechtliche Sicherheit der einzelnen Wohneinheiten zu gewährleisten.